Österreichische Steuererklärung
Referenzen und Fallbeispiele
Saisonkraft
Sehr viele Saisonarbeiter (Servicekraft, Koch, Skilehrer) wissen nicht, dass es sich lohnt in Österreich eine Steuererklärung zu machen.
Wie auch eine Servicekraft „Chef de Rang“ aus Deutschland, die jedes Jahr in der Winter / Frühjahr – Saison und dann in der Sommer-Saison nach Österreich pendelt, um zu arbeiten. Dort hat sie Kost und Logis frei. In den Zwischenmonaten ist sie hier in Deutschland arbeitsuchend gemeldet. Sie dachte, durch ihr niedriges Einkommen und die Kostenübernahme für Miete und Verpflegung durch den Arbeitgeber braucht man keine Steuererklärung zu machen. Aber auch hier lohnt es sich in Österreich und wir haben für diese Person die komplett gezahlte Lohnsteuer wieder zurück geholt. Wäre Sie nicht auf uns aufmerksam geworden, würde sie jedes Jahr einige Hundert Euro verschenken.
Schauspieler/Filmschaffende/Regisseure/Tontechniker/Aufnahmeleiter/Lichttechniker
Ein Schauspieler mit Wohnsitz in Deutschland war im Rahmen eines Filmprojektes für ein paar Wochen in Österreich tätig und zahlte an das österreichische Finanzamt Lohnsteuer. Mit der Abgabe einer Steuererklärung, unter der Beachtung des nur kurzfristigen Aufenthaltes, dieses Mandanten in Österreich konnten wir die dort gezahlte Lohnsteuer vom österreichischen Finanzamt erstatten lassen und somit unserem Mandanten zu einer Steuererstattung von mehr als 1.500,-€ verhelfen.
Dieses Bespiel zeigt, dass es sich auch bei einem nur kurzen beruflichen Aufenthalt in Österreich lohnt, eine Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt abzugeben.
Parallel wird der Service der Erstellung einer deutschen Steuererklärung mit Berücksichtigung der österreichischen Einkünfte angeboten.
Pilot / Erster Offizier
Ein Pilot mit Hauptwohnsitz in Deutschland hat im Jahr 2011 teilweise für eine Fluggesellschaft in Deutschland und teilweise für eine Fluggesellschaft in Österreich gearbeitet. Er hat eine Fortbildung mit einem sehr hohen Kostenaufwand durchgeführt und wusste nicht, zu welchen Einkünften diese als Werbungskosten zählen und wo natürlich die höhere Auswirkung zu seinen Gunsten liegt (Deutschland oder Österreich).
Durch das Internet ist er auf unsere Kanzlei aufmerksam geworden und hat sich telefonisch bei uns gemeldet. Wir konnten die beiden Angestelltenverhältnisse aufgliedern und die bestmöglichste Konstellation für Ihn aufzeigen. Somit hat er aus Österreich die komplett gezahlte Lohnsteuer wieder erhalten (mehrere Tausend Euro) und zusätzlich noch einen Verlustvortrag für das Jahr 2012 in Deutschland erhalten.
Generell ist hierbei natürlich zu erwähnen, dass sowohl für Deutschland als auch für Österreich eine separate Steuererklärung anzufertigen ist. Die Steuererklärung in Deutschland ist zu machen wegen dem Hauptwohnsitz – die Einkommensteuer sollte um 0 € liegen, wenn nicht hohe Einkünfte dem entgegenstehen. Die Steuererklärung Österreich sollte eine interessante Steuererstattung bringen, um die Werbungskosten für die Arbeit wenigstens teilweise zu kompensieren.
Musicaldarsteller/innen
Eine Musicaldarstellerin mit Hauptwohnsitz in Deutschland und befristetem Dienstvertrag in Österreich, hatte aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses doppelte Kosten für Wohnungen in Deutschland und Österreich, sowie Aufwendungen für Umzug und Wohnungseinrichtung.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurden diese Kosten zum Ansatz gebracht. Auch diverse Kosten im Rahmen von Audition konnten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werde. Somit konnten für diese Mandantin mehr als 5.000,-€ vom Finanzamt Österreich erstattet werden. Die Steuererklärung für Deutschland wurde parallel bearbeitet.
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